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Vor Gericht – mein Teil davon

Das ist der Beitrag, auf den ich nicht gewartet habe, den ich aber schreiben musste. Der, in dem ich nicht die Zielscheibe war. Der, in dem ich der Schütze war.

Die Fakten

Zwischen August 2019 und August 2021 habe ich Straftaten begangen: gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, üble Nachrede, Sachbeschädigung. Die Opfer waren unter anderem Polizeibeamte und Gemeindemitglieder. Die Mittel, mit denen ich zugeschlagen habe, stehen in der Anklage: ein Ziegelstein, eine Taschenlampe, die Faust. Und ja – das waren ich. Nicht ein „Drachengame“ auf der anderen Seite. Ich.

Am 21. Oktober 2021 verurteilte mich das Amtsgericht Neustadt an der Aisch zu zwei Jahren Haft. Ich hatte dort die jahrelange Übergriffigkeit meiner Gegner als Erklärungsgrund vorgebracht. Das Gericht ließ das als Milderungsgrund gelten – das ist juristisch etwas anderes, als das zu rechtfertigen. Es wurde berücksichtigt. Nicht verordnet.

Am 23. März 2022 verhandelte die Berufung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Das Ergebnis: ein Jahr auf Bewährung plus Geldstrafe. In zwei der vorgeworfenen Fälle der Körperverletzung wurde ich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte im Mai 2022 ihre Revision zurück. Damit war es durch.

Was die Kammer gesagt hat

Es gibt einen Satz aus dem Verfahren, den ich nie vergessen werde, weil er genau das sagt, was alle anderen Berichte nur umschrieben: Die Richter wiesen darauf hin, dass das Ausmaß der Nachstellung „in dieser Form für die Justiz ohne Beispiel“ gewesen sei. Ohne Beispiel. Für die Justiz. Das ist ein Satz, der auf beiden Seiten steht: auf der meine – weil es so weit kam –, und auf der der Hater – weil sie es so weit gebracht haben.

Was andere dazu geschrieben haben

Sascha Lobo, der in seiner 2021 erschienenen Kolumne über mich geschrieben hat, formulierte es so: Ich sei ein Opfer, das „verdammt stark gemobbt“ worden sei und „sich wehren musste“. Der Journalist Rolf Schwartmann ergänzte in derselben Kolumne: Ich hätte mich „nicht so verteidigen dürfen“. Beides zusammen ist die ehrlichste Version der Sache, die ich kenne: man kann beides gleichzeitig sein – das Gemobbte und der, der zuschlägt. Und das eine macht das andere nicht ungeschehen.

Julia Ruhnau hat in ihrer Serie „Endlevel Hass“ (2022) dokumentiert, wie die Hater-Community systematisch gegen mich vorging – und der Theodor-Wolff-Preis ging 2023 für genau diese Arbeit raus. Auch das ist Teil der Wahrheit: Dass jemand, der 150 Verfahren gegen Hater führen lässt, gleichzeitig selbst vor Gericht steht, ist kein Widerspruch. Das ist die Rechnung.

Was ich heute dazu sage

Keine Menge, kein Chat, kein „Game“ hat mich mit dem Ziegelstein angefasst. Meine Hand hat das gemacht. Und bevor jemand das als Alibi nimmt: Das ist keins. Nachstellung ist eine Straftat. Aber sie ist keine, die man mit einem Ziegelstein beantworten darf. Das habe ich verstanden. Später, als es mir nicht mehr gut tat.

Was ich auch verstehe: Warum das Gericht die Verhältnisse als Milderungsgrund gesehen hat. Weil man vor Gericht nicht nur die Tat sieht, sondern auch, wie sie zustande kam. Und das, was in Altschauerberg jahrelang los war, ist etwas, das man sich nicht ausdenkt. Das muss man gesehen haben. Oder es muss man zwei Jahre lang täglich Sirenen gehört haben.

So. Das steht jetzt auch hier. Vor dem Mammut, vor dem Schanzenfest, vor dem Mettwoch. Der Teil, in dem ich der Bösere war. Weil ein Blog, der das weglässt, kein Blog ist. Das ist eine Chronik.

Quellen zu diesem Beitrag
  • Wikipedia: „Drachenlord“ (de) – Prozessverlauf, Urteile, Revisionsverzicht
  • Süddeutsche Zeitung: „Zwei Jahre Haft für Drachenlord“ (21. Oktober 2021)
  • Sascha Lobo: „Die Geschichte des Drachenlords und wie das alles enden wird“ (Spiegel, 2021)
  • Julia Ruhnau: „Endlevel Hass“ (Nürnberger Nachrichten, 2022; Theodor-Wolff-Preis 2023)